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EU verabschiedet KI-Gesetz: Der AI Act

Die Europäische Union hat am 21. Mai ein neues Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz (KI), den sogenannten AI Act, verabschiedet. Dieses Gesetz ist das weltweit erste seiner Art und könnte einen globalen Standard für die Regulierung von KI setzen.



Der AI Act der EU.


Was beinhaltet der AI Act?

Der AI Act legt klare Regeln für den Einsatz von KI fest. Er verbietet bestimmte KI-Anwendungen, insbesondere solche, die als besonders risikoreich gelten. Dazu gehören beispielsweise Systeme, die soziales Verhalten analysieren oder die Emotionen von Mitarbeitenden erfassen. 

Die KI-Systeme müssen transparent, nachvollziehbar, umweltfreundlich und diskriminierungsfrei sein. Darüber hinaus regelt das Gesetz, dass KI-Systeme von Menschen und nicht von Programmen überwacht werden müssen. 

Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen die Werte der EU verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten (sogenanntes “Social Scoring”). Auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben. Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum soll grundsätzlich nicht erlaubt sein, wobei es Ausnahmen für Polizei und andere Sicherheitsbehörden gibt.


Sanktion bei Verstößen 

Bei Verstößen gegen das Gesetz müssen die Mitgliedstaaten Sanktionen verhängen, die auch Geldstrafen umfassen können. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften feststellen, können sich bei den nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen. 


Inkrafttreten des Gesetzes  

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt werden die neuen Regelungen innerhalb von 20 Tagen wirksam. Zwei Jahre später sind sie dann anwendbar.  


Wer ist betroffen? 

Das KI-Gesetz der EU betrifft alle, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen. Dies umfasst sowohl öffentliche als auch private Akteure innerhalb und außerhalb der EU.  

 

Was Sie tun können?

Wenn Sie künstliche Intelligenz einsetzen wollen, sollten Sie die folgenden Punkte beachten: 

  • Risikobewertung beim Einsatz von KI/ AI 

  • Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit KI/ AI 

  • Erstellung interner Richtlinien  

  • Einsatz von KI im Einklang mit dem Datenschutz 


Wie wir Ihnen helfen können

Sie haben weitere Fragen zu Themen des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen oder sehen Handlungsbedarf in einem anderen der genannten Bereiche? Dann kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen einfach per Mail oder wenden sich telefonisch an uns.


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